Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Psychotherapie

1. Dauer und Einheiten

Die psychotherapeutische Behandlung wird in Einheiten vereinbart und berechnet. Eine psychotherapeutische Sitzung (1 Einheit) beträgt 55 Minuten. Auf Wunsch können 85 Minuten (1,5 Einheiten) und 110 Minuten (2 Einheiten) vereinbart werden.

Die Länge einer psychotherapeutischen Sitzung wird bei Terminvereinbarung oder vor Ort während der psychotherapeutischen Sitzung zwischen Therapeutin und Klient/in vereinbart.

2. Kosten, Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse

Die Kosten für Psychotherapie pro Einzelsitzung á 55 Minuten betragen 130,- Euro.
Die Kosten für 85 Minuten = 195 Euro und für eine Doppeleinheit mit 110 Minuten = 260 Euro.

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung, eine Diagnose nach ICD-10, vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Zusätzlich wird eine ärztliche Bestätigung für die Krankenkasse benötigt.

WICHTIG - Kostenzuschuss!

Vor der 11. Einzelsitzung muss unbedingt ein Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung gestellt werden. Bitte Antrag downloaden, bzw. bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen.

Unterlagen für den Kostenzuschuss: 1. Ärztliche Bestätigung, 2. Bezahlte Honorarnote (Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen, Einzel- oder Gruppensitzung, Datum und Dauer), 3. Daten des Klienten, 4. Zahlungsnachweis

Für die fristgerechte Einreichung des Antrages ist der Klient selbst verantwortlich.

3. Terminstornierung

Terminabsagen/Verschiebungen sind bis 12 Uhr am Vortag des vereinbarten Termins kostenlos möglich, danach wird das Honorar zur Gänze fällig, da die vereinbarte Stunde ja explizit freigehalten wird.


4. Verschwiegenheit

Jeder Psychotherapeut/in unterliegt der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz. Dementsprechend garantieren wir Ihnen, sämtliche Informationen, welche im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung an uns gelangt sind, geheim zu halten und keinesfalls an Dritte weiter zu geben.

5. Verrechnung & Zahlungsbedingungen

Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und als solche mehrwertsteuerbefreit nach §6 Abs. 1 Z 19 UStG.

Das Erstgespräch ist eine Therapiestunde und wird entsprechend der geltenden o.a. Bedingungen abgerechnet.
Das Honorar ist jeweils zum Ende der Sitzung fällig. Bei monatlicher Abrechnung binnen 6 Tagen nach Erhalt der Honorarnote.

Sollten gestellte Rechnungen nach einer Mahnung nicht bezahlt werden, werden die offenen Rechnungen an ein Inkassobüro gegeben.

6. Eigenverantwortung des/der Klienten/in

Die Psychotherapeutin berät und unterstützt nach neustem Stand der Wissenschaft gewissenhaft und verantwortungsvoll. Der/die Klient/in ist eigenverantwortlich, falls er/sie etwas nicht versteht oder umsetzen kann. Sollten Missverständnisse auftauchen, so ist der/die Klient/in hiermit angehalten nachzufragen. Es können keine Schadenersatzansprüche, Minderungen der Rechnung oder Rückzahlungen geltend gemacht werden.


AGB für Coaching

Es gelten dieselben Richtlinien zu Stornobedingungen und Verschwiegenheit wie jene, die unter AGB Psychotherapie angeführt werden.

Änderungen ergeben sich in folgenden Punkten:

1. Dauer, Einheiten und Kosten

Eine Coaching-Einzel-Einheit beträgt 90 Minuten. Dafür werden 240 Euro in Rechnung gestellt.

Kosten der Coaching-Pakete:
Coaching-Paket von 5 Einheiten je 90 Minuten betragen 1.150 Euro
Coaching-Paket mit 10 Einheiten je 90 Minuten (=900 Minuten) betragen 2.160 Euro

Die Leistung ist im vorauszubezahlen, Zahlung in 2 oder 3 Teilbeträgen möglich.

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung sind die Preise umsatzsteuerbefreit.

Sollten gestellte Rechnungen nach einer Mahnung nicht bezahlt werden, werden die offenen Rechnungen an ein Inkassobüro gegeben.

Coachingeinheiten, die im beruflichen Kontext in Anspruch genommen werden, können steuerlich geltend gemacht werden.